Die Übertretung bestimmter Gesetze, wie etwa der Straßenverkehrsordnung, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, der Gewerbeordnung, des Lebensmittelgesetzes etc. werden durch Verwaltungsbehörden geahndet. Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) sowie die Landespolizeidirektion, in deren Wirkungsbereich die jeweilige Verwaltungsübertretung begangen wurde, sind hierfür zuständig.
Verwaltungsübertretungen werden je nach Delikt und Strafrahmen mit Organstrafverfügung, Anonymverfügung, Strafverfügung oder mittels Straferkenntnis im Verwaltungsstrafverfahren erledigt. Gegen die Entscheidung der ersten Instanz kann eine Beschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht oder Bundesfinanzgericht erhoben werden.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine fundierte Beratung und Unterstützung in allen verwaltungsstrafrechtlichen Fragen.