Das Verwaltungsrecht (Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht, Lebensmittelrecht, Datenschutzrecht, Baurecht etc.) entwickelt sich zunehmend zu einer immer komplexeren Rechtsmaterie. Es ist daher in der Praxis oft schwierig, die jeweils zuständige Behörde zu ermitteln und konkrete Anträge zu verfassen.
Unsere Kanzlei vertritt Sie gegenüber sämtlichen Behörden bis zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen gegenüber den staatlichen Gebietskörperschaften, bei der Verfassung von Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof sowie die Landesverwaltungsgerichte.