Darunter versteht man öffentlich- und privatrechtliche Rechtssätze des See- und Binnenschifffahrtsrechts.
So verfügt der Bodensee über eine eigene Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO), die für alle Anrainerstaaten (Schweiz, Österreich und Deutschland) gilt und die Schifffahrt auf dem Bodensee regelt.