Die Rechtsbeziehungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher sind im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geregelt. Der Begriff des Unternehmens ist allerdings sehr weit gefasst. Wenn ein Unternehmer jedoch für seinen privaten Bedarf einkauft, dann gilt er als Verbraucher. Das KSchG regelt insbesondere das Rücktrittsrecht bei Verbrauchergeschäften, was in Vertragsklauseln enthalten sein darf, was man unter Gewährleistung versteht etc. etc.
Gewährleistung ist die verschuldensunabhängige Haftung eines Verkäufers oder Werkunternehmens für Mängel am Vertragsgegenstand, wenn dieser nicht die vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist. Bei Geschäften zwischen Unternehmern und Verbrauchern kann diese Haftung für Mängel nicht ausgeschlossen werden. Primär steht dem Konsumenten das Recht auf Austausch oder Verbesserung der Sache zu und nur sekundär eine Preisminderung oder eine Rückabwicklung des Vertrages. Der Unternehmer haftet lediglich für Mängel, die schon bei Übergabe der Sache vorhanden waren, nicht jedoch für erst im Nachhinein aufgetretene oder vom Käufer verursachte Mängel.
Davon zu unterscheiden ist die Garantie, was im allgemeinen Sprachgebrauch oft verwechselt wird. Die Gewährleistung stützt sich auf das ABGB, die Garantie hingegen ist eine davon abweichende vertragliche Vereinbarung. Nach dem KSchG kann die gesetzlich statuierte Gewährleistung nicht durch Vereinbarungen oder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen aufgehoben oder eingeschränkt werden. Eine Garantie geht sohin über die gesetzliche Gewährleistung hinaus und kann diese nicht einengen. Bei beweglichen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, bei unbeweglichen 3 Jahre.