Unter Immaterialgüterrecht versteht man den Rechtsbereich, der dem Schutz geistigen Eigentums dient und das auch Urheberrecht, Marken- und Patentrecht sowie sonstige Rechte umfasst.
Unter dem Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes versteht man den obigen Rechtsbereich zuzüglich dem Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht.
Auch Privatpersonen können leicht mit diesen Rechtsgebieten konfrontiert werden, etwa durch Weitergabe von Musik, Filmen, Lichtbildern oder sonstigen Daten.