Das Handels- oder Unternehmensrecht als Sonderprivatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmern und nimmt dabei Rücksicht auf deren besondere Bedürfnisse, die sich beim Vertrieb von Waren und Dienstleistungen ergeben. Das Unternehmensrecht gilt für alle Personen, die ein Unternehmen betreiben.
Unsere Kanzlei berät auf dem Gebiet des Handels- und Unternehmensrechts sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in sämtlichen Rechtsfragen und –streitigkeiten, die sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergeben, insbesondere beim Abschluss von verschiedenen Verträgen von und mit Unternehmen, Verfassen von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bei der Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen aus Gewährleistung, Schadenersatz und Produkthaftung sowie im Handelsvertreter- sowie Maklerrecht.