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Ehe- und Familienrecht

Wir beraten Lebensgefährten, Ehegatten und Partner schon vor der Eheschließung bzw. während aufrechter Ehe, um zukünftige Konflikte zu vermeiden (Partnerschaftsverträge, Eheverträge bzw. Ehepakte). Sollte eine Scheidung unumgänglich sein, stehen wir Ihnen außergerichtlich und gerichtlich für die Vertretung im Zusammenhang mit einvernehmlichen oder streitigen Scheidungen zur Verfügung. Die langjährige Praxis zeigt, dass der Großteil der Scheidungen (zumindest 90%) einvernehmlich im Zuge eines Außerstreitverfahrens durchgeführt werden kann. In Form einer von uns zu erstellenden Scheidungsfolgenvereinbarung werden die wesentlichen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Betreuung der Kinder, der Kindesobsorge, der Ausübung der Rechte auf persönliche Kontakte (Besuchsrechte), dem Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt, der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse etc. geregelt bzw. festgelegt.

Wir beraten Sie auch in Fragen der Erwachsenenvertretung (früher Sachwalterschaft) und erstellen für Sie maßgeschneiderte Vorsorgevollmachten!