Trotz bester Ausbildung passieren Ärzten (sowohl Fachärzten als auch Allgemeinmedizinern) immer wieder Behandlungsfehler (Kunstfehler). Wir vertreten Patienten außergerichtlich und nötigenfalls auch gerichtlich bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Sorgfaltsverletzungen bei der Erfüllung des Behandlungsvertrages (gegenüber Arzt oder Krankenhaus bzw. Krankenanstaltenträger und deren Versicherungen). Die für die Vertragshaftung typische Beweislastumkehr (hinsichtlich Verschulden) erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen. Wir prüfen auch, ob den ärztlichen Dokumentationspflichten nachgekommen und die strengen Aufklärungspflichten des Arztes erfüllt wurden, holen medizinische Sachverständigengutachten ein etc.
Wir beraten Sie auch gerne bei der Erstellung von Patientenverfügungen (beachtliche oder verbindliche) und sorgen für deren Verwahrung im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte, sodass abfragenden Krankenhäusern die Gelegenheit geboten wird, direkt in den Inhalt einer Patientenverfügung Einsicht nehmen zu können.