Das Arbeitsrecht regelt u.a. sämtliche Rechtsfragen, die sich auf ein Arbeitsverhältnis (Dienstverhältnis) beziehen. Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag (Dienstvertrag), der unter Berücksichtigung der wesentlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen) abgeschlossen werden muss.
Wir vertreten Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte sowie Lehrlinge) und Arbeitgeber sowohl außergerichtlich als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit
Zur Wahrung einzuhaltender teilweise kurzer Fristen empfehlen wir eine umgehende Kontaktaufnahme (insbesondere nach der Beendigung von Arbeitsverhältnissen)!