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Wettbewerbsrecht

Zweck des Wettbewerbsrechtes ist der Schutz des lauteren Wettbewerbs. Seine Aufgabe ist es somit, unlautere Geschäftspraktiken zu verhindern. Das Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber sowie der Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Wenn Personen im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes bestimmte Handlungen vornehmen, die gegen die guten Sitten verstoßen, können diese Personen auf Unterlassung oder auf Schadenersatz geklagt werden. Wesentliche Tatbestände des unterlauteren Wettbewerbs sind zum Beispiel Irreführung, Herabsetzung eines Unternehmens, Missbrauch von Kennzeichen, aggressive Geschäftspraktiken etc., sofern diese geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit oder die Verhaltensfreiheit des Marktteilnehmers in Bezug auf das Produkt durch Nötigung bzw. durch Belästigung oder durch unzulässige Beeinflussung wesentlich zu beeinträchtigen oder ihn dazu zu veranlassen, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen, die er sonst nicht getroffen hätte.

Zum Wettbewerbsrecht zählen das Kartellrecht sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).