Das Zollrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das aus einer Vielzahl von Spezialregelungen wie dem Zollkodex sowie der Zollkodex-Durchführungsverordnung besteht. Schwerpunktmäßig liegt die Beratung im Zollrecht in der Abmilderung der Abgabenschuld sowie der Vermeidung von Finanzstrafverfahren.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Klienten in Abgaben- und Finanzstrafverfahren, insbesondere bei Fragen der Einfuhrumsatzsteuer und Zoll sowie der Haftung für Abgabenschulden.